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Kammer
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Landesapothekerkammer ist die berufliche Vertretung der Apothekerinnen und Apotheker im Freistaat Thüringen. Ihr gehören alle Apothekerinnen und Apotheker an, die ihren Beruf in Thüringen ausüben oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Unter der Rechtsaufsicht des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie überwacht die Kammer die Berufsausübung der Apothekerinnen und Apotheker in Thüringen. Das Aufgabenspektrum der Landesapothekerkammer Thüringen wird durch das Thüringer Heilberufegesetz bestimmt. Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise die Durchführung der Fort- und Weiterbildung für alle Kammermitglieder sowie die Sicherstellung einer qualitätsgesicherten Berufsausübung in allen Tätigkeitsbereichen von Apothekerinnen und Apothekern. Darüber hinaus nimmt die Kammer auch vom Staat übertragene Aufgaben wahr: So ist sie zuständig für die Anordnung der Dienstbereitschaft der Apotheken, für die Vergabe von Erlaubnissen für Rezeptsammelstellen, für die Ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten sowie für die Durchführung des berufsbegleitenden Unterrichts für Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum. In Kooperation mit der Sächsischen Landesapothekerkammer ist die Landesapothekerkammer Thüringen ebenfalls für die Organisation der Altersversorgung der Apothekerinnen und Apothekern aus Sachsen und Thüringen in einem eigenen Versorgungswerk verantwortlich.

Alle wesentlichen Regelungen für die Arbeit der Landesapothekerkammer Thüringen werden von einem demokratisch gewählten Organ, der Kammerversammlung, erarbeitet, diskutiert und erlassen. Die Geschäftsstelle im Thüringer Apothekerhaus „Johann Bartholomäus Trommsdorff“ unterstützt die Kammerversammlung, den Kammervorstand sowie die Ausschüsse bei der Arbeit.