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Handlungsempfehlung zur „Guten Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie“
28.06.2019 - Information & Internet, externe Gremien

Die Arzneimittelverordnung ist ein zentraler und entscheidender Schritt in der Arzneimitteltherapie (Medikationsprozess). Typischerweise verschriftlichen Ärzte dabei ihre Therapieentscheidung, was in der Folge dann zur Abgabe bzw. zur Verabreichung eines Arzneimittels führt.

In vielen Ländern wurden Handlungsempfehlungen mit Mindestanforderungen an die Verordnung beschrieben, die vor allem zum Ziel haben, Doppeldeutigkeiten oder Raum für Missverständnisse bei der Interpretation einer Verordnung zu minimieren.

Eine solche Handlungsempfehlung existiert derzeit für Deutschland nicht. Aktuell befindet sich der Handlungsempfehlungsentwurf zur „Guten Verordnungspraxis in der Arzneimitteltherapie“ in einer Lang- und einer Kurzversion bis 4. Juli 2019 in der Kommentierungsphase. Die Handlungsempfehlung richtet sich in erster Linie an Verordnende, hat aber auch informierenden Charakter für weitere am Medikationsprozess Beteiligte.