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Bundesrat stimmt Gesetz zur Arzneimittelversorgung zu
28.06.2019 - Recht, externe Gremien

Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 dem Gesetz zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zugestimmt, das der Bundestag am 6. Juni 2019 verabschiedet hatte. Es kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden und danach wie geplant in Kraft treten. Damit hat der Bundesrat sich nicht der Empfehlung des Gesundheitsausschusses angeschlossen, der die Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert hatte. Eine in dieser Empfehlung enthaltene Forderung zur vollständigen Abschaffung der Importförderklausel ist damit vorläufig wieder vom Tisch.