• Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern
Menu

DAT-Antrag: LAKT fordert Einführung eines Pflichtpraktikums vor Kenntnisprüfung
09.07.2019 - externe Gremien, interne Gremien

Die Integration von Pharmazeuten aus Drittstaaten ist eine wichtige berufspolitische und gesellschaftliche Aufgabe. Die seit 2015 gemachten Erfahrungen machen deutlich, dass die Vorgaben der Bundesapothekerordnung bzw. der Approbationsordnung sowie die Möglichkeiten der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) die Integration behindern und den Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für die Arbeit als Apotheker in Deutschland essentiell sind, praktisch unmöglich machen. Dadurch werden Apotheker, die hier die Integration von Pharmazeuten aus Drittstaaten aktiv unterstützen gehindert, diese in ihren Heimatländern gut ausgebildeten Pharmazeuten, in die deutsche Arzneimittelversorgung einzuarbeiten. Durch die Festschreibung eines verpflichtenden Praktikums, identisch zum 3. Ausbildungsabschnitt, wird die Voraussetzung geschaffen, dass die praktische Vorbereitung auf die Arbeit in Deutschland rechtlich möglich und für die Apotheken finanzierbar wird.

Nach einem einstimmigen Beschluss der Kammerversammlung hat der Vorstand der Landesapothekerkammer daher einen Antrag zum Deutschen Apothekertag (DAT) an die ABDA übermittelt. Darin wird das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Pharmazeuten aus Drittstaaten, die die Anerkennung Ihrer Ausbildung und die Approbation als Apotheker in Deutschland beantragt haben, als Pharmazeutisches Personal in Apotheken nach dem Apothekengesetz arbeiten dürfen. Durch eine Änderung der Bundesapothekerordnung (BApO) und Approbationsordnung (AAppO) ist festzuschreiben, dass die genannten Pharmazeuten aus Drittstaaten von den zuständigen Landesprüfungsämtern verpflichtet werden können eine praktische Ausbildung nach § 4 AAppO vollständig oder teilweise zu absolvieren, bevor sie zur Kenntnisprüfung zugelassen werden können. Ein analoges Vorgehen bei Anerkennungen für den Beruf der PTA sind zu prüfen.

Pharmazeuten aus Drittstaaten ohne Anerkennung sind nicht Teil des pharmazeutischen Personals wie es in der Apothekenbetriebsordnung definiert ist. Damit ist ihnen die Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten verwehrt. Der Abbau von natürlichen Defiziten im Bereich der Speziellen Rechtsgebiete sowie der Pharmazeutischen Praxis (3. Ausbildungsabschnitt) ist damit praktisch nicht möglich. Diese Möglichkeit muss verpflichtend eröffnet werden. Da an den Erwerb von Fähigkeiten auf diesen Gebieten vergleichbare Anforderungen zu stellen sind, wie sie an die Pharmazeuten im Praktikum im 3. Ausbildungsabschnitt gestellt werden, sind diese Anforderungen zu harmonisieren. Durch die Festschreibung eines verpflichtenden Praktikums, greifen die Bestimmungen nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG), was eine Angleichung an das Gehalt der Pharmazeuten im Praktikum möglich macht.