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Nahrungsergänzungsmittel: Wer macht was?
27.09.2019 - Information & Internet, Recht, externe Gremien

Nahrungsergänzungsmittel gehören zur Gruppe der Lebensmittel und sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen. Im Unterschied zu Arzneimitteln gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln kein behördliches Zulassungsverfahren. Die Mittel müssen lediglich angezeigt werden, bevor sie auf den Markt kommen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nimmt diese Meldungen bundesweit entgegen und leitet sie an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden in den Bundesländern weiter. Dort werden die Produkte stichprobenartig kontrolliert.

Die Verantwortung dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel die Gesundheit nicht schädigen und den Verbraucher durch Aufmachung und Werbung nicht täuschen, liegt beim Hersteller und Inverkehrbringer.