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Integration von Ärzten aus Nicht-EU-Staaten
25.10.2019 - Presse, Ausbildung, Information & Internet, externe Gremien

Die Landesärztekammer Thüringen fordert, dass für Ärzte aus Nicht-EU-Staaten eine regelhafte einheitliche Examensprüfung durchgeführt wird. Konkret fordert sie, dass die Kandidaten den mündlich-praktischen Teil des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (früher 3. Staatsexamen), der am konkreten Patientenkontakt orientiert ist, absolvierten. Da diese Prüfungen im Rahmen der regulären Prüfungen an den Universitäten durchgeführt werden könnten, sinke auch der bürokratische Aufwand.

Grundsätzlich ist die Schaffung einheitlicher Standards für in- und ausländische Kandidaten aus Sicht der Landesärztekammer unabdingbar. Dies diene nicht nur dem Schutz der Patienten, die sich auf eine gute fundierte Ausbildung von Ärzten verlassen können müssen, sondern auch den Ärzten selbst. „Darüber hinaus“, so Ärztekammerpräsidentin Lundershausen, „würde die Ableistung des Examens mit Sicherheit auch dazu führen, die langen Wartezeiten hinsichtlich der Überprüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes und auf die Kenntnisprüfung zu verkürzen.“