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Eigenverantwortung
02.04.2020 - Pandemie, externe Gremien, Information & Internet

Wie die sächsische Landesapothekerkammer berichtet wird insbesondere in der Stadt Leipzig von Polizei oder Ordnungsamt gefordert, dass aus hygienischen Gründen die Apothekentüren, sofern keine Automatik-Türen vorhanden sind, während der Öffnungszeiten offen zu halten sind. Die Kammer hat das Problem dem Sächsischen Sozialministerium kommuniziert, das Ministerium hat in dieser Hinsicht am 31. März 2020 reagiert und in einem Erlass an alle Gesundheitsämter folgendes festgelegt:

„Bei kalten Außentemperaturen können die Eingangstüren (von Apotheken) geschlossen bleiben, unter der Maßgabe, dass in unmittelbarer Nähe der Eingangstüren Desinfektionsmittel für die Kunden bereitsteht und dass der Türgriff in regelmäßigen Abständen desinfiziert wird.“

Man kann sich des Gefühls nicht erwehren, dass hier überreagiert wird. An keinem Wohnblock käme jemand auf die Idee, die Tür offenstehen zu lassen, damit niemand die Klinke nutzen muss. Vielleicht sollte den Menschen auch ein wenig Eigenverantwortung zugebilligt werden. Es ist naiv, davon auszugehen, dass Menschen mit keimfreien Händen durchs Leben gehen können. Viel wichtiger wäre es den Menschen klar zu machen, dass die Viren an den Händen erst einmal keine Infektion verursachen können. Gefährlich wird es, wenn man die Hände zum Gesicht führt. Und das kann nur jeder für sich „in den Griff kriegen“.