• Kontrast
  • Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern
Menu

Ausbildung
PTA, Famulatur und Pharmaziepraktikum

Qualifizierte Berufe mit Zukunft

Sicherlich hat jeder schon mal eine Apotheke besucht - sei es, um ein Rezept einzulösen oder um die Reiseapotheke für den nächsten Urlaub auffüllen zu lassen. Aber wer weiß schon genau, welche Berufe es neben dem der Apothekerin und des Apothekers noch gibt und welche Aufgaben und Tätigkeitsfelder damit verbunden sind? Zu einem gut funktionierenden Apothekenteam gehören

  • Apothekerinnen und Apotheker,
  • PTA (Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten) sowie
  • PKA (Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte).

Wer heute eine Tätigkeit in einer Apotheke anstrebt, kann zwischen diesen drei verschiedenen Berufen wählen. Weitere Informationen zu den einzelnen Berufsbildern finden Sie in den jeweiligen Berufsbroschüren und auf der Internetseite der ABDA.

Für eine Ausbildung zur oder zum PTA in Thüringen stehen Ihnen verschiedene Schulen und Schulstandorte zur Verfügung. Eine Auflistung aller PTA-Schulen finden Sie hier als Download.

Famulantinnen und Famulanten

Hinweise zur Famulatur

Die Famulatur ist ein Praktikum, das nach der Approbationsordnung für Apotheker Bestandteil der Ausbildung zum Apotheker ist. Es umfasst insgesamt 8 Wochen und wird während des Pharmaziestudiums in den Semesterferien abgeleistet.

Durch die Famulatur sollen den Pharmaziestudierenden frühzeitig Tätigkeitsfelder gezeigt werden, die ihnen mit der Approbation als Apothekerin oder Apotheker offenstehen. Bei der Meldung zum ersten Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung (im Regelfall nach 2 Jahren Studium) müssen Studierende die Famulatur nachweisen.

Die Famulatur ist in der Regel der erste Kontakt der werdenden Apothekerin bzw. des werdenden Apothekers zur Apotheke, auf den es wirklich ankommt. Mit anderen Worten mit der Famulatur verbindet sich eine nicht zu unterschätzende Verantwortung, denn der erste Eindruck ist oft ein entscheidender.

Die Landesapothekerkammer Thüringen unterstützt die Thüringer Apotheken bei dieser Aufgabe und will einen Teil zum Gelingen beitragen. In gemeinschaftlicher Arbeit mit den Pharmaziestudierenden haben wir einen einführenden Famulatur-Leitfaden und mehrere Arbeitsbögen entworfen, die helfen sollen, die Famulatur zu strukturieren und zu gestalten. Die Bögen sind so aufgebaut, dass die Praktikantin oder der Praktikant – in vielen Fällen eigenständig – apothekenrelevante Sachverhalte von mehreren Seiten beleuchtet und dabei ermutigt wird, selbstständig zu recherchieren und die so entstehenden Ergebnisse auch selbst zu bewerten.

Downloads

Pharmaziepraktikum

Praktikumsbegleitender Unterricht

Zum Praktischen Jahr gehört nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für Apotheker ein vierwöchiger praktikumsbegleitender Unterricht, der sich über zwei Wochen im Januar und zwei Wochen im August/September erstreckt. Die begleitenden Unterrichtsveranstaltungen finden ganztags statt. Sie sind Pflichtveranstaltungen, da sie Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung sind. Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung. Weiterhin benötigen wir eine aktuelle Praktikumsbestätigung. Das Formblatt dazu finden Sie im Bereich Download.

Nächster praktikumsbegleitender Unterricht: 02.09.2024 bis 13.09.2024.

Der genaue Veranstaltungsort wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.

Die Anmeldung zu den begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt H I E R und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Nach Eingang der formlosen Anmeldung erfolgt die Zusendung einer Anmeldebestätigung per E-Mail.

Downloads

Pharmaziepraktikum ist Teil der Ausbildung

Krankenkassen, Behörden, Verkehrsbetriebe und viele andere Einrichtungen bieten für Auszubildende besondere oder ermäßigte Konditionen an. Mit einer Studierendenbescheinigung von der Universität ist dies ganz unproblematisch. Im Praktikum sind die angehenden Apothekerinnen und Apotheker nicht mehr an der Universität eingeschrieben aber immer noch in der Ausbildung. Die Stellungnahme der Kammer kann Ihnen zu dieser Zeit eine Hilfe sein.

Leitfaden zur praktischen Ausbildung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum

Unter dem Dach der Bundesapothekerkammer haben Vertreterinnen und Vertreter der Apothekerkammern der Länder, der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. und des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. eine praktische Hilfe für die Ausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt für Apothekerinnen und Apotheker entwickelt. Der „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ bietet eine zeitliche und inhaltliche Anleitung für das Praktikum und besteht aus dem Musterausbildungsplan den insgesamt 27 Arbeitsbögen und den Evaluationsbögen. Der Musterausbildungsplan bietet erstmals eine Empfehlung zur zeitlichen und inhaltlichen Strukturierung der Ausbildung und wird durch die Arbeitsbögen ergänzt, bei denen sich die Pharmazeutin oder der Pharmazeut im Praktikum vertieft mit verschiedenen Themen beschäftigen soll. Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert.

Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite der ABDA verfügbar. Wenn Sie an dem Leitfaden interessiert sind, schreiben Sie uns einfach eine kurze formlose Nachricht und wir senden Ihnen einen Ausbildungsordner binnen weniger Tagen kostenfrei zu.

Seit 2023 hat auch die ADKA eine Empfehlung für die praktische Ausbildung von Pharmazeutinnen im Praktikum in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken veröffentlicht.