Ein zentrales Element, das die Apothekenbetriebsordnung bei der Rezepturherstellung vorsieht, ist die Plausibilitätsprüfung. Der Gesetzgeber misst dieser Prüfung eine hohe Bedeutung zu. Bei negativem Ausgang der Prüfung besteht ein Herstellungsverbot, bis mögliche Unklarheiten beseitigt sind.
Dies bedeute neben einem hohen Zeitaufwand in den Apotheken oft auch Unverständnis bei den Ärzten, die nicht nachvollziehen können, dass verordnete Rezepturen als kritisch gelten können. Bei vielen Rezepturen ist die Plausibilität inzwischen geprüft, worauf bei der Wiederholungsrezeptur oft Bezug genommen werden kann. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn der wissenschaftliche Erkenntnisstand schreitet bei der Rezeptur kontinuierlich voran.
Zentrale Punkte, die es zu überprüfen gilt, sind neben der Dosierung und der Applikationsart, die Kompatibilität der Ausgangsstoffe. Die gleichbleibende Qualität in den hergestellten Rezepturarzneimitteln müssen über den gesamten Anwendungszeitraum gewahrt werden.
Lernziele:- Dokumentationspflichten beherrschen
- Häufige Fehlerquellen kennen und vermeiden
- Kenntnisse über wichtige Prüfkriterien erlangen (Dosierung, Kompatibilität, Stabilität, Konservierung)
Referent des Vortrages ist Daniel Finke, Fachapotheker für Allgemeinpharmazie aus Osnabrück.
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