In dem Bestreben, besondere Verdienste um den Berufsstand der Apothekerinnen und Apothekern auch in besonderer Weise anzuerkennen, stiften die Landesapothekerkammer Thüringen und der Thüringer Apothekerverband die J. B. Trommsdorff-Medaille.
Niedergelegt ist dieses Bestreben sowie dessen Voraussetzungen in dem Statut über die Verleihung der Thüringer Apothekerschaft (Trommsdorff-Medaille) vom 13. Februar 2001.
Die J.-B.-Trommsdorff-Medaille wird vor allem an Thüringer Apothekerinnen und Apothekern für besondere Verdienste um die Apothekerschaft in Thüringen verliehen. Dies geschieht durch einen gemeinsamen Beschluss der Vorstände der Landesapothekerkammer und des Thüringer Apothekerverbandes e. V., der mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden muss.
Jedes Mitglied der Landesapothekerkammer Thüringen kann zu jeder Zeit eine geeignete Person für die Verleihung der Medaille vorschlagen. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und eine ausführliche Begründung enthalten. Die Medaille soll in der Regel nicht häufiger als 1-mal im Kalenderjahr verliehen werden.
Sie kennen eine Person, die sich für die Thüringer Apothekerschaft besonders verdient gemacht hat? Dann wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns daran teilhaben lassen. Die Landesapothekerkammer Thüringen und der Thüringer Apothekerverband e.V. möchten Sie hiermit dazu aufrufen, von Ihrem Vorschlagsrecht für eine Nominierung Gebrauch zu machen.
- Statut Verleihung Verdienstmedaille (108.11 KB)