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„Dürfen Bittermandeln abgegeben werden?“
02.12.2021 - Information & Internet, Recht

Vor allem in der Vorweihnachtszeit steigt die Nachfrage in den Apotheken nach Bittermandeln. Diese werden als Backzutat für Stollen aber auch bei der Herstellung von Marzipan benötigt. Auch wenn man sich sicher darüber streiten kann, ob Bittermandeln als Backzutat zu den apothekenüblichen Waren gehört, möchten wir Ihnen dennoch einige Fakten liefern - für den Fall der Fälle.

Bittermandeln enthalten, genau wie Aprikosen- und Pfirsichkerne, bis zu 5 % des Glykosids Amygdalin, aus dem durch enzymatische Hydrolyse während des Verdauungsprozesses giftige Blausäure (Cyanwasserstoff) und Benzaldehyd entstehen. Der Blausäuregehalt beträgt dann in etwa 0,3 %. Für Erwachsene können somit bereits 50 roh verzehrte Bittermandeln (25 – 30 g), für Kinder 5 bis 10 Stück tödlich sein. Beim Erhitzen verringert sich der Blausäuregehalt um bis zu 30 %.

Während Amygdalin bereits im Jahr 2013 seitens der AMK als bedenkliches Rezepturarzneimittel eingestuft wurde und das BfArM ein Jahr später amygdalinhaltige Arzneimittel als bedenklich nach § 5 Absatz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) bewertet hat, gibt es für die Abgabe von Bittermandeln als Lebensmittel keine gesetzlichen Regelungen.

Eine Empfehlung für die Abgabe als Lebensmittel in der Apotheke hat vor einigen Jahren die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker veröffentlicht und sich für eine Abgabegrenze von 10 bis 20 g Bittermandel ausgesprochen. Das Abgabegefäß sollte mit dem Hinweis „Für Kinder unzugänglich aufbewahren“ versehen werden und Kundinnen und Kunden müssen über die potenziellen Gefahren informiert werden. Werden für die „Stollenbäckerei“ mehr als die empfohlenen Höchstmengen verlangt, liegt die Verantwortung und Entscheidung über eine Abgabe bei der Apothekerin oder dem Apotheker.

Das Team des Erfurter Giftinformationszentrums informiert in seinen saisonalen Meldungen über mögliche Gefahrenquellen (während der Weihnachtszeit) und verweist darauf, dass die Informationsstelle auch während der Feiertage unter der bekannten Notrufnummer zu erreichen ist.