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Rezepturhinweis „Antibiotika“
05.05.2023 - Apothekenwesen, externe Gremien, Information & Internet, Arzneimittelinformation

Die DAC/NRF-Rezepturhinweise reichen von „Acetazolamid“ bis „Zäpfchen und Vaginalzäpfchen“, seit kurzem reiht sich ein neuer ein zum Thema „Antibiotika“. Anlass ist der aktuelle Lieferengpass und der gestiegene Bedarf für rezepturmäßig hergestellte Antibiotika-Säfte, besonders für die Pädiatrie.

Der neue Rezepturhinweis enthält physikalische und galenische Stoffeigenschaften sowie Angaben zur chemischen Stabilität verschiedener Antibiotika wie zum Beispiel Amoxicillin-Trihydrat und Cefuroximaxetil. Im Vordergrund stehen die Herstellungstipps für Suspensionen. Zurzeit wird die Verarbeitung erhältlicher Tabletten und Filmtabletten beschrieben, da die meisten Wirkstoffe nicht als Rezeptursubstanzen erhältlich sind. Sofern im DAC/NRF-Labor schon Ergebnisse zur Praktikabilität vorliegen, sind diese angegeben. Die Formeln sind auch übersichtlich im Rezepturenfinder beschrieben.

Als Alternative werden Kapseln genannt, weil wässrige Antibiotika-Suspensionen nur bedingt chemisch stabil sind. Die Herstellung aus Fertigarzneimitteln ist allgemein üblich, wenn keine Rezeptursubstanzen zur Verfügung stehen.