Kosmetik-Nebenwirkungen melden
03.05.2024 - Apothekenwesen, Information & Internet
Nicht nur bei Arzneimitteln, sondern auch bei Kosmetika gibt es hohe Anforderungen an die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte. In seltenen Fällen können ernste unerwünschte Wirkungen (englisch: Serious Undesirable Effects = SUE) auftreten. Im Gegensatz zu den unerwünschten Wirkungen, welche sich z. B. durch allergische Reaktionen, Hautreizungen oder sonstige Unverträglichkeiten zeigen, handelt es sich bei den SUE um Wirkungen, welche eine Funktionseinschränkungen oder einen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben. Dazu zählen z. B. eine Krankschreibung, weil die Hände angeschwollen sind, ein Krankenhausaufenthalt zur weiteren Untersuchung oder ein anaphylaktischer Schock, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Im schlimmsten Fall könnten diese ernsten unerwünschten Wirkungen sogar zum Tod führen.
Meldung unerwünschter und ernster unerwünschter Wirkungen
Beim Auftreten einer unerwünschten Wirkung soll die auf den Produkten angegebene Firma kontaktiert werden. Die Firma muss solche Informationen in ihren Produktunterlagen erfassen. Ernste unerwünschte Wirkungen muss die Firma darüber hinaus an ihre zuständige Behörde melden. Für Verbraucherinnen gibt es verschiedene Anlaufstellen: Neben der Firma, einem Handelsunternehmen, einer ärztlichen Praxis oder dem direkten Weg über die Behörde können sie sich auch an ihre Apotheke wenden.
Das BVL bietet Ihnen und Ihren Kundinnen dazu die einfache Möglichkeit, unerwünschte und ernste unerwünschte Wirkungen von Kosmetikprodukten online zu melden. Nutzen Sie dafür einfach das Onlineverfahren des BVL und melden mit wenigen Klicks unerwünschte und ernste unerwünschte Wirkungen für Ihre Patientinnen und Patienten.
Die Daten werden anonymisiert in einer europäischen Datenbank aufgenommen, um Zusammenhänge mit ähnlichen Meldungen verknüpfen zu können. So soll sichergestellt werden, dass frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgenommen werden können.