Fachkräftemangel im Gesundheitssektor ist ein bundespolitisches Thema
04.04.2025 - externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen, Recht
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion thematisiert die Bundesregierung den Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheitsversorgung. Eigentlicher Hintergrund der Anfrage war die „Ärztliche Qualifikation des Attentäters vom Magdeburger Weihnachtsmarkt“. Zu dieser Frage konnte die Bundesregierung nur wenig sagen, da die Anerkennungsverfahren Sache der Bundesländer sind.
Demographischer Wandel trifft insbesondere das Gesundheitswesen
Zielführender waren vielmehr die grundsätzlichen Aussagen in Bezug auf den zukünftigen Fachkräftebedarf auch angesichts des demografischen Wandels, der insbesondere auch das Gesundheitswesen erreicht habe. „Die Bundesregierung hält es daher für zwingend erforderlich, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dem deutschen Arbeitsmarkt und dem Gesundheitswesen in Zukunft ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Hierzu ist es einerseits wichtig, diejenigen optimal auszubilden, die in Deutschland aufwachsen. ... Zum anderen braucht es eine zügige und transparente Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Im Bereich der Heilberufe muss diese Anerkennung an Bedingungen geknüpft werden, die den Patientenschutz sicherstellen.“ heißt es dazu in der Stellungnahme der Bundesregierung.
Anerkennungsverfahren sollen vereinfacht, vereinheitlicht und beschleunigt werden
Nach Angaben der Bundesregierung arbeite man derzeit Regelungsvorschläge für Änderungen der Bundesärzteordnung (BÄO) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Allerdings sähe man die Fachkräfteengpässen nicht nur im ärztlichen Bereich. Generell seien bei Berufen im Gesundheitssektor Regelungen geplant, die die Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer, auch ärztlicher Berufsqualifikationen und Studienleistungen bei fortwährender Gewährleistung der Qualität der ärztlichen Versorgung sicherstellen. Dabei weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Maßnahmen, die die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfachen und beschleunigen sollen, sich auf die Anerkennungsverfahren als solche erstrecken, nicht auf die fachlichen Anforderungen.
Unsere Initiative kann auf fruchtbaren Boden fallen
Vor diesem Hintergrund müssen wir darauf hinwirken, dass auch die Eingliederung pharmazeutischer Fachkräfte vereinfacht und beschleunigt wird. Ein erster einfacher Schritt wäre die Einstufung von Personen im Anerkennungsverfahren als pharmazeutisches Personal, das unter der Verantwortung der Apothekerleiterinnen entsprechend ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse eingesetzt werden kann. So kann Integration direkt in der Praxis gelingen. Es besteht ganz offensichtlich die Hoffnung, dass der Gesetzgeber bereit ist, eine Vereinfachung zu bewirken.