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Apothekerinnen und Apotheker aus der Ukraine: Anerkennung der Berufsausbildung
24.03.2022 - Ausbildung

In der Geschäftsstelle gehen aus nachvollziehbaren Gründen vermehrt Nachfragen zur Anerkennung der ukrainischen Apothekerausbildung ein. Das Verfahren ist geregelt und unterscheidet zwischen der Ausbildung innerhalb der EU und in einem Drittstaat, wie beispielsweise der Ukraine. Wenn die Apothekerausbildung in einem sogenannten Drittstaat, also einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde, muss ein individuelles Anerkennungsverfahren durchlaufen werden. Dabei wird geprüft, ob die Ausbildung im Heimatland der Ausbildung in Deutschland gleichwertig ist. Jeder, der in Deutschland arbeiten möchte und über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt, hat das Recht, die Gleichwertigkeit seines Abschlusses überprüfen zu lassen.