Transport von „Gefahrstoffen“ zwischen Apotheken
28.03.2023 - Information & Internet, externe Gremien, Apothekenwesen, Recht
„Wir möchten Gefahrstoffe aus einer Apotheke unseres Filialverbundes in eine zweite überführen. Nun stellt sich uns die Frage, wie die Stoffe sicher dorthin transportiert werden können. Wir wären für weitere Hinweise dankbar.“
Vorgaben zum Transport von Gefahrstoffen finden Sie in den Sicherheitsdatenblättern unter Punkt 14 - „Angaben zum Transport“. Die dort gemachten Angaben lesen sich ggf. etwas „kryptisch“. Hier kann Ihnen die DGUV Information 213-012 | „Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern“ des Spitzenverbandes der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) weiterhelfen.
Sie bietet eine praxisorientierte Handlungsanleitung für die sichere Beförderung gefährlicher Güter in Pkw und in Kleintransportern. Sie fasst die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen zusammen, informiert über die praktische Umsetzung und gibt Beispiele. Ausführlich erläutert wird die Gefahrgutbeförderung mit Freistellungen, Erleichterungen und Ausnahmen (Kleinstmengenregelung, 1000-Punkte-Regel, …). Aufbereitet ist diese Schrift in 23 FAQ, die das schnelle Auffinden und Nachschlagen ermöglichen.