BGH-Urteil: Apothekerschaft appelliert an Wirtschaftsminister
08.05.2024 - Information & Internet, Apothekenwesen, externe Gremien
Mit Blick auf die rasant sinkende Apothekenzahl und die wirtschaftliche Schieflage vieler Apotheken fordert die Apothekerschaft, dass sie ab sofort wieder ein freies Skonto mit dem pharmazeutischen Großhandel vereinbaren darf.
Am 8. Februar 2024 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Skonti nach den derzeit geltenden Regelungen der Arzneimittelpreisverordnung unzulässig seien, wenn die Summe aus Rabatten und Skonti dazu führe, dass der feste Großhandelszuschlag von 73 Cent unterschritten werde. Für die Apotheken in Deutschland kann diese Gerichtsentscheidung fatale wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat sich daher in einem Brief an den fachlich zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Robert Habeck, gewandt. „Wir schlagen Ihnen vor und bitten Sie dringend, durch eine Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung die Möglichkeit der Gewährung von Skonti festzuschreiben“, schreibt Overwiening. Die Auswirkungen des Urteils würden „die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken zusätzlich verschärfen“, so Overwiening: „Wir benötigen dringend Ihre Unterstützung, um die Folgen dieser Entscheidung zu beseitigen.“