Richtlinie zur Durchführung der praktischen PTA-Ausbildung in derApotheke
05.06.2024 - Apothekenwesen, Ausbildung, externe Gremien, Information & Internet
Gemäß dem PTA-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat die Bun-desapothekerkammer (BAK) eine Richtlinie erarbeitet, die das Nähere für die Durchführung der praktischen Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) regelt. Die „Richtlinie zur Durchführung der praktischen Ausbildung zur/zum PTA“ umfasst neben einem allgemeinen Teil die folgende Anlagen
- Anlage 1: Lerngebiete und Ausbildungsinhalte
- Anlage 2: Musterausbildungsplan
- Anlage 3: Arbeitsbögen
- Anlage 4: Evaluationsbögen
Die Richtlinie ist an die Trägerinnen der praktischen Ausbildung (Apothekenleiterinnen bzw. Trägerinnen des Krankenhauses), an die Praxisanleiterinnen) und an die PTA-Auszubildenden selbst adressiert. Die Praxisanleitung kann durchgeführt werden durch Apothekerinnen und weitere Angehörige des pharmazeutischen Personals, die über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.
Lerngebiete und Ausbildungsinhalte
Den Lerngebieten der praktischen Ausbildung nach § 1 Absatz 4 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) werden in der Anlage 1 der Richtlinie die wichtigsten Ausbildungsinhalte zugewiesen. Diese sind die Grundlage, um die Lernziele nach dem Musterausbildungsplan zu erreichen, und sollten während der praktischen Ausbildung von den Praxisanleiter innen mit den PTA-Auszubildenden behandelt werden.
Musterausbildungsplan und Arbeitsbögen
Der Musterausbildungsplan in Anlage 2 der Richtlinie strukturiert die praktische Ausbildung der PTA-Auszubildenden in der Apotheke zeitlich und ist verknüpft mit den Lerngebieten nach PTA-APrV und mit den sich daraus ergebenen notwendigen Ausbildungsinhalten.
Ergänzt wird der Musterausbildungsplan von 19 Arbeitsbögen in Anlage 3, die die PTA-Auszubildenden begleitend zur Ausbildung bearbeiten sollen, um sich intensiv mit verschiedenen Themen zu beschäftigen. Gleichzeitig geben die Arbeitsbögen den Praxisanleiter innen strukturiert Anregungen, wie themenbegleitend die Praxisanleitung durchgeführt werden kann, die mindestens 10 % der Ausbildungszeit umfassen soll.
Der Ausbildungsplan sowie die Anzahl und Auswahl der Arbeitsbögen bzw. deren Aufgaben können dabei individuell nach den Gegebenheiten in der Apotheke variieren. Innerhalb des Musterausbildungsplans sind auch die Aufgaben im Rahmen des zu erstellenden Tagebuchs berücksichtigt.
Die Richtlinie dient auch als Grundlage für die Ausbildung in der Krankenhausapotheke und berücksichtigt die dort benötigten Ausbildungsinhalte. Erfolgt die Ausbildung sowohl in der öffentlichen Apotheke als auch in der Krankenhausapotheke, sind der Ausbildungsplan und die zu bearbeitenden Arbeitsbögen von den Trägern der Ausbildung abzustimmen.
Die Arbeitsbögen werden regelmäßig aktualisiert und auf der ABDA-Homepage veröffentlicht.
Evaluationsbögen
Die Richtlinie wird stetig weiterentwickelt. Insofern kommt der Evaluation eine besondere Bedeutung zu. Es gibt sowohl einen Evaluationsbogen für die Praxisanleiter innen als auch für die PTA-Auszubildenden. Die Rückmeldungen werden an die Bundesapothekerkammer erbeten und dienen dazu, die Richtlinie stetig zu verbessern.
Schulungsvideo für die Vorbereitung
Die Bundesapothekerkammer hat außerdem ein Schulungsvideo zum Thema „Praktische PTA-Ausbildung: Praxisanleitung und weitere wichtige Neuerungen im Rahmen des PTA-Reformgesetzes“ erstellt. Es wird Ihnen sicher helfen, diesen langen Text in Ihrer Apotheke praktisch umzusetzen.
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