DPhG@home : Medizinischer Cannabis in der Apotheke
16.10.2024 - Fortbildung, Information & Internet, externe Gremien
Welche Arzneimittel auf Cannabinoid-Basis stehen in der Apotheke zur Verfügung und welche Herausforderungen aber auch Chancen lassen sich in der Praxis daraus ableiten, sind Fragen auf die im DPhG-Webinar „Medizinischer Cannabis in der Apotheke“ in der Reihe DPhG@home Antworten gegeben werden sollen. Neben den botanischen Grundlagen bekommen Sie eine Übersicht über die einzelnen Produktgruppen und deren Einsatzgebiete. Dabei geht der Referent Florian Heimann etwas genauer auf die Rezepturarzneimittel Cannabisblüten, Cannabisextrakte sowie Dronabinol und Cannabidiol als Reinsubstanzen ein. Welche Pharmakokinetik lassen die unterschiedlichen Darreichungsformen erwarten und welche Herstellungsvorschriften stehen uns zur Verfügung? Der letzte Teil behandelt die Themen Identitätsprüfung und Taxierung und gibt Beispiele für beratungsrelevante Aspekte bei der Abgabe in der Apotheke.
Hintergrund
Im Zuge des „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im Jahr 2017, wurden zusätzlich zu den Reinsubstanzen Dronabinol und Cannabidiol, getrocknete Cannabisblüten sowie eingestellte Cannabisextrakte verkehrs- und verordnungsfähig. Mit Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes (kurz: MedCanG) am 01.04.2024 wurde der Status als Betäubungsmittel aufgehoben. Cannabisblüten und -extrakte, sowie Dronabinol wurden aus der Anlage 3 des Betäubungsmittelgesetz gestrichen und gelten nun als verschreibungspflichtig.