Bürokratie statt Versorgungssicherheit
20.10.2023 - Apothekenwesen, Information & Internet, externe Gremien, Recht
Der Bundestag hat dem Pflegestudiumsstärkungsgesetz zugestimmt und damit den Weg freigemacht für die vom BMG geplanten „erleichterten“ Austausch von Kinderarzneimitteln bei Lieferengpässen in Apotheken. Doch so steht es zwar in den Verlautbarungen des Gesundheitsministeriums, aber nicht im Gesetz.
Die geplanten Regelungen erlauben den Apotheken die neuen Entscheidungsbefugnisse nur dann anzuwenden, wenn das betroffene Arzneimittel auf einer sogenannten „Dringlichkeitsliste“ des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht. Da es diese Liste noch gar nicht gibt, erwartet die ABDA keine kurzfristigen, positiven Effekte in den kommenden Erkältungswochen. Für die geplanten Erleichterungen werden dann stets neue Rezepte von den Arztpraxen angefordert werden müssen.
Aber auch wenn es diese „Dringlichkeitsliste“ geben wird, erwartet ABDA-Präsidentin Overwiening keine Verbesserung der Situation: „Wenn es die Liste dann gibt, werden die Apothekenteams vor jedem Austausch und vor jeder Herstellung eines Arzneimittels (Rezeptur) auf der Internetseite des BfArM recherchieren müssen, ob sie die neuen Austauschfreiheiten überhaupt anwenden dürfen. Diese komplizierte und bürokratische Vorgehensweise ist insbesondere in der sehr sensiblen Versorgung von Kindern nicht zu gebrauchen. Viel sinnvoller wäre es gewesen, den Apotheken die neuen Entscheidungskompetenzen grundsätzlich für alle ärztlich verordneten und nichtverfügbaren Kinderarzneimittel einzuräumen. Es ist sehr schade, dass eine eigentlich zielführende Diskussion mit Bundesgesundheitsminister Lauterbach und den anderen Berufsgruppen somit im Nachhinein zu einem Scheinvorhaben wird, das die Versorgung nicht verbessert.“ Und da hat die Präsidentin über die Dokumentation des Vorgangs zur Abwehr möglicher Retaxationsbegehren noch gar nicht gesprochen.