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Kammerversammlung beschließt Änderung der Weiterbildungsordnung
21.11.2024 - interne Gremien, Weiterbildung, Recht

Die Delegierten der Kammerversammlung haben in Ihrer Sitzung am 20. November die Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen. Durch den Beschluss werden die Bereichsweiterbildungen „Pädiatrische Pharmazie“ und „Geriatrische Pharmazie“ den Vorgaben der Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer entsprechend integriert. Die Änderung der Weiterbildungsordnung bedarf der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Gesundheitsministeriums, erst dann treten die Änderungen in Kraft. Wir berichten über den weiteren Fortgang.