• Schrift verkleinern
  • Schrift vergrößern
Menu

Veröffentlichung der neu gefassten Weiterbildungsordnung der LAKT
16.12.2024 - Recht

Die Delegierten der Kammerversammlung haben in Ihrer Sitzung am 20. November die Änderung der Weiterbildungsordnung beschlossen. Durch den Beschluss werden die Bereichsweiterbildungen „Pädiatrische Pharmazie“ und „Geriatrische Pharmazie“ den Vorgaben der Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer entsprechend integriert. Die Änderung der Weiterbildungsordnung bedurfte zunächst der aufsichtsrechtlichen Genehmigung des Gesundheitsministeriums, welche am 9. Dezember 2024 erteilt wurde.

Die neu gefasste und ausgefertigte Weiterbildungsordnung wird hiermit auf der Grundlage des § 5d Thüringer Heilberufegesetz veröffentlicht.