Umgang mit fehlerhaften oder widersprüchlichen elektronischen Verordnungen
07.11.2023 - Information & Internet, Apothekenwesen, EDV, externe Gremien
Mit dem dritten Zugangsweg – dem Stecken der eGK zum Abruf des E-Rezeptes aus dem Fachdienst – können im Apothekenalltag unnötige Wege bei nicht korrigierbaren E-Rezepten für Patientinnen vermieden werden. Wird in der Apotheke festgestellt, dass das E-Rezept auch nach Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin nicht geheilt werden kann, wird ein neues E-Rezept benötigt. Nach Absprache mit der ausstellenden Ärztin, dem ausstellenden Arzt kann das fehlerhafte E-Rezept umgehend an den Fachdienst zurückgegeben werden, damit eine Löschung in der Praxis und im Anschluss die Neuausstellung erfolgen kann. Die Patientin bzw. der Patient steckt dann vor Ort erneut seine eGK, in der Apotheke kann das neu ausgestellte E-Rezept aus dem Fachdienst abgerufen und das Medikament abgegeben werden.
Frage und Antwort sind ein Auszug aus dem ABDA-Newsletter zum E-Rezept. Sie können ihn direkt auf abda.de/newsletter abonnieren.