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Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
30.01.2023 - Apothekenwesen, Recht, externe Gremien, Pandemie

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar 2023 aufgehoben, eine entsprechende Rechtsverordnung wurde am 30. Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hierdurch entfallen die in dieser Verordnung bislang enthaltenen speziellen Pflichten für Arbeitgeber im Kontext der Corona-Pandemie.

Infektionsgefahr muss weiterhin - individuell und konkret - berücksichtigt werden

Unverändert müssen Arbeitgeber aber die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben beachten und in diesem Zusammenhang auch die weiterhin bestehenden Infektionsgefahren berücksichtigen, dies gilt insbesondere auch für schwangere Mitarbeiterinnen. Bestehende Hygienekonzepte sollten daher verantwortungsvoll angepasst werden.

Hilfestellungen für Apotheken sind weiterhin in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer verfügbar, welche über die ABDA-Homepage heruntergeladen werden können.