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„Sichere Arzneimittelanwendung“ statt „Risiken und Nebenwirkungen“
19.04.2023 - externe Gremien, interne Gremien, Apothekenwesen, Information & Internet, Arzneimittelinformation, Recht

Die Landesapothekerkammer Thüringen hat angeregt, die anstehende Änderung des Heilmittelwerbegesetzes zu nutzen, um Arzneimittel nicht länger vordergründig mit „Risiken und Nebenwirkungen“ zu verbinden. Dazu soll der Pflichttext zukünftig mit den Worten: „Zur sicheren Arzneimittelanwendung …“ beginnen und die Worte „Zu Risiken und Nebenwirkungen …“ ersetzen.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, mit dem unter anderem das Heilmittelwerbegesetz geändert wird. Mit dem Vorhaben soll der Pflichttext bei der Arzneimittelwerbung einer geschlechtergerechteren Sprache nahegebracht werden. Das bedeutet, das Heilmittelwerbegesetz und der Pflichttext sind gerade zur Bearbeitung „offen“.

Arzneimittel haben nicht in erster Linie Risiken und Nebenwirkungen

Diese Gelegenheit will die Kammer nutzen, um anzuregen, dass nicht nur der zweite Teil des Pflichttextes überarbeitet wird, sondern gerade auch der erste. „Zu Risiken und Nebenwirkungen …“ Dieser Beginn prägt seit inzwischen Jahrzehnten das Bild von Arzneimittel in der Öffentlichkeit. In der Folge verbinden Patientinnen und Patienten die Anwendung von Arzneimitteln in erster Linie mit Gefahren. Daraus resultieren Skepsis, in besonderen Fällen sogar Angst und Ablehnung „vor der ganzen Chemie“. Dabei ist nichts so gut geprüft, kein Verfahren, keine Anwendung von Produkten so auf Sicherheit der Anwenderinnen und Anwender ausgerichtet wie die Arzneimitteltherapie und -anwendung.

Man muss kein Psychologe sein, um zu erkennen, dass dieser allgegenwärtige Text der Adhärenz und damit einer gelingenden Arzneimitteltherapie, die ja nicht zuletzt die Bereitschaft und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten voraussetzt, entgegensteht. Daher hat die LAKT angeregt, die Vorgaben des Pflichttextes auch in dieser Hinsicht umzuformulieren. Durch beispielsweise den Passus „Zur sicheren Arzneimittelanwendung …“ würde das gleiche Ziel erreicht, ohne das bei den Anwendenden Angst und Sorge getriggert werden.

Wie ist der Stand?

Es wird zäh. In einem ersten Schritt haben wir uns an die Inhaberin der Professur für Gesundheitskommunikation an der Philosophischen Fakultät der Universität gewandt. Die Kammer hat daraufhin Bundestagsabgeordnete aus Thüringen und dem Gesundheitsausschuss angeschrieben und für die Diskussion und schließlich die Novellierung des Pflichttextes geworben. In einem dritten Schritt haben wir den Bundesverband der pharmazeutischen Industrie angeschrieben, der die Möglichkeiten der derzeitigen Situation erkannt hat und nun seinerseits unser Vorhaben unterstützen will. Wir werden Sie weiter informieren.