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Aktualisierte BAK-Empfehlungen
24.03.2023 - Apothekenwesen, externe Gremien, ZetA - QMS in Apotheken

Die Bundesapothekerkammer hat die Empfehlungen zur Qualitätssicherung für die „Versorgung von Bewohner von Heimen“ und für die „Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken“ aktualisiert.

Seit dem 1. Januar 2023 ist ein Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für das Personal der Apotheke, das in zu versorgenden Einrichtungen tätig wird, durch Wegfall des § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht mehr erforderlich.