Einstufung von zinkhaltigen Produkten
05.07.2023 - Apothekenwesen, Arzneimittelinformation, externe Gremien, Information & Internet
Der Mineralstoff Zink kommt als essenzieller Bestandteil aller Organismen natürlicherweise in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln vor. Zink wird auch in Nahrungsergänzungsmitteln, Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, angereicherten Lebensmitteln und Arzneimitteln eingesetzt. Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, deren Geschäftsstelle vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeinsam geleitet wird, hat nun eine Stellungnahme zur rechtlichen Einstufung von zinkhaltigen Erzeugnissen erstellt, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Dabei hat die Kommission festgestellt, dass nach gegenwärtigen Schätzungen in Deutschland Männer über die Nahrung ca. 12 mg und Frauen ca. 9 mg pro Tag aufnehmen. Damit nehmen Erwachsene ungefähr so viel Zink auf, wie von den Fachgesellschaften für Ernährung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz empfohlen wird (11 – 16 mg pro Tag). Die Versorgung mit Zink über Lebensmittel ist in Deutschland bei den meisten Bevölkerungsgruppen somit als gut zu bewerten.
Die Gemeinsame Expertenkommission kommt zu dem Schluss, dass der Bereich zwischen einer ernährungsphysiologisch sinnvollen und einer zu hohen, bedenklichen Aufnahmemenge relativ gering ist. Für NEM teilt die Gemeinsame Expertenkommission die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), wonach Zink grundsätzlich nicht in angereicherten Lebensmitteln, sondern nur in NEM zugesetzt werden sollte, da sich die Aufnahme über NEM für Verbraucherinnen besser nachvollziehen lässt. Das BfR empfiehlt weiterhin, dass in NEM eine Höchstmenge von 6,5 mg pro Tag nicht überschritten werden soll.