Anhörung zur Cannabis-Legalisierung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
09.11.2023 - externe Gremien, Apothekenwesen
Ärzteverbände lehnen Legalisierung von Cannabis ab
Am 6. November führte der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz - CanG) durch. Nach Angaben des Deutschen Bundestages lehnen Ärztefachverbände die geplante Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ab. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung über das Cannabisgesetz der Bundesregierung (20/8704) insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch die Droge.
Auch die ABDA hatte sich in einer schriftlichen Stellungnahme gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. sie verwies dabei auf die Einschätzung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und wies insbesondere darauf hin, dass neben den diskutierten Risikofaktoren auch der Co-Konsum von Tabak eine wesentliche Rolle in der Bewertung spielen müsse. Auch sei in Folge einer Freigabe vermehrt mit Notfall- und Suchtbehandlungen, Verkehrsunfällen und Arbeitsunfähigkeiten zu rechnen.
Cannabis zu medizinischen Zwecken ist ein Arzneimittel
Sollte das Gesetzesvorhaben aber umgesetzt werden, drängt die ABDA darauf, dass eine ausdrückliche Regelung klarstelle, dass die arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften für Medizinalcannabis als Arzneimittel weiterhin verbindlich sind, soweit das Medizinal-Cannabisgesetz keine abweichenden Regelungen vorsieht. Es müsse vermieden werden, dass Lücken entstünden, die diesen Grundsatz ggf. in Frage stellten.