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Zeitplan für bundesweiten ePA-Roll-out
24.04.2025 - Apothekenwesen, Recht, Information & Internet, EDV, externe Gremien

Was wird wann für Sie in den Apotheken wichtig?

Wie wir bereits berichtet haben, wird der Start der bundesweiten Möglichkeit zur Nutzung der ePA für Apotheken ab dem 29. April erfolgen. Das bedeutet: Alle Apotheken, deren Apothekenverwaltungssystem (AVS) zu diesem Zeitpunkt über ein aktuelles ePA-Modul verfügt, können auf die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA zugreifen.

Diese Hochlaufphase dient dazu, die ePA schrittweise und auf freiwilliger Basis in den Versorgungsabläufen zu nutzen. Apotheken können sich in dieser Phase mit der Anwendung vertraut machen und erste praktische Erfahrungen sammeln, sobald ihnen das ePA-Modul in ihrem AVS zur Verfügung steht.

Nutzen Sie die „Kennenlernphase“ bis zum 1. Oktober

Spätestens ab 1. Oktober 2025 beginnt die verpflichtende Nutzung der ePA durch alle Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Es empfiehlt sich daher, die Hochlaufphase zu nutzen, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen.

Zur Unterstützung kann sich jede Apotheke ein Infopaket der gematik zur ePA kostenlos bestellen, das umfassende Informationen rund um die Einführung der ePA enthält. Zusätzlich hat die ABDA ein FAQ zu fachlichen und rechtlichen Fragen der elektronischen Patientenakte (ePA) zusammengestellt. Diese und weitere Informationen zur Digitalisierung in den Apotheken finden Sie auf abda.de.

Informationen Ihres Softwareanbieters

Auch verschiedene AVS-Hersteller bieten einen ersten Einblick in die Nutzung der ePA für alle in ihren Software-Systemen. In den Videos steht die praktische Umsetzung der Medikationsliste in den verschiedenen AVS im Mittelpunkt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner.