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Neues Video der AMK: Wie Arzneimittelrisiken gemeldet werden können
02.06.2023 - Arzneimittelinformation, externe Gremien, Information & Internet, Apothekenwesen

Berichte aus Apotheken über unerwünschte Arzneimittelrisiken (UAW) oder potenzielle Qualitätsmängel (QM) an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) stellen einen unverzichtbaren Beitrag zur Arzneimittelsicherheit dar.

In einem neuen Kurzvideo ist zu sehen, wie Arzneimittelrisiken an die AMK gemeldet werden können. Gezeigt wird der Weg von der Identifizierung eines Risikos (UAW/QM) und dem Ausfüllen des Berichtsbogens in der Apotheke bis hin zum Eingang der Meldung in der AMK-Geschäftsstelle und dessen Bearbeitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMK. Auch werden mögliche risikominimierende Maßnahmen genannt, die sich aus Ihren Meldungen ergeben können.

Die ABDA und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hatten bereits Anfang des Jahres zwei neue Informationsbroschüren zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel erstellt.

Meldung von Qualitätsmängeln

Bitte beachten Sie: Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) verpflichtet Apotheken laut § 21 Nr. 3 dazu, bei gerechtfertigter Annahme eines vom Pharmazeutischen Unternehmer verursachten Qualitätsmangels, unverzüglich die örtlich zuständige Behörde zu benachrichtigen. Die Meldung an die AMK gehört aber auch hier zu den Berufspflichten von Apothekerinnen und Apothekern.