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Anerkennung ukrainische Ausbildung
24.05.2024 - Apothekenwesen, Ausbildung, externe Gremien, Recht

Wir erhielten folgende Anfrage: „Mir wurde ein ukrainischer Apothekerabschluss vorgelegt. Meine Frage dazu lautet: Ist der Abschluss in Deutschland anerkannt bzw. welche Zusatzausbildung wäre nötig, damit die Dame in einer deutschen Apotheke arbeiten dürfte? Welche Aufgabengebiete darf sie übernehmen?

Der vorliegende Abschluss ist so nicht anerkannt. Das Anerkennungsverfahren ist in der Bundesapothekerordnung in Verbindung mit der Approbationsordnung für Apotheker geregelt. Das Verfahren der Zulassung wird in Thüringen durch das Thüringer Landesverwaltungsamt und dort vom Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe betreut. Sie finden dazu alle notwendigen Informationen auf: landesverwaltungsamt.thueringen.de. Die Kontaktaufnahme ist möglich über: approbation.erlaubnis[at]tlvwa.thueringen.de.

Im Prinzip nur Hospitationen denkbar

Leider besitzt die Absolventin weder den Status „pharmazeutisches Personal“ noch den Status „nicht-pharmazeutisches Personal“ im Sinne der Apothekenbetriebsordnung, ihre Einsatzbereiche sind daher sehr begrenzt. Im Grunde ist vor einer Anerkennung bzw. der Erteilung einer (eingeschränkten) Berufserlaubnis nur eine Hospitation denkbar. Die LAKT hat sich bereits mehrfach dafür eingesetzt, dass Menschen in dieser Situation leichter in der Apotheke eingesetzt werden können, bisher leider ohne Erfolg.