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Bundesregierung sieht Arzneimittelversorgung durch Gesetz in China nicht stärker bedroht als bisher
06.09.2024 - Recht, externe Gremien, Information & Internet

Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion. Wir hatten über diese Anfrage berichtet.

Dazu könne die Vorab-Notifizierung der Reisen bei chinesischen Stellen gehören. Ferner stehe die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der chinesischen Regierung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf potenzielle Betroffene.

Das Gesetz ist den Angaben zufolge zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten und weitet den Tatbestand der „Spionage“ aus. Strafbar seien nunmehr alle nicht näher bestimmten Handlungen, die sich gegen die „nationalen Interessen“ Chinas richten. Die Bundesregierung beobachte die Anwendung der Novelle genau.

Alles ist relativ

In der Antwort der Bundesregierung heißt es aber auch: „Das novellierte chinesische Antispionagegesetz ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Es weitet den Tatbestand der „Spionage“ aus. Strafbar sind nunmehr alle nicht näher bestimmten Handlungen, die sich gegen die „nationalen Interessen“ der Volksrepublik China richten. Die Bundesregierung beobachtet die Umsetzung und Anwendung der Novelle des Anti-Spionage-Gesetzes genau.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Vielzahl von chinesischen Gesetzen als mögliche Berufungsgrundlage für Maßnahmen chinesischer Behörden zum Eingriff in Rechte ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und Unternehmen dienen kann. … Das novellierte Anti-Spionage-Gesetz schafft in diesem Sinn eine zusätzliche rechtliche Grundlage für zum Teil bereits bestehende Praktiken. Aktuell liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Behörden, Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Staatsbürger von Maßnahmen nach diesem Gesetz betroffen waren.

Diese Aussagen lesen sich eher so, als ob die Zusammenarbeit sehr stark davon abhängig ist, wie die Behörden vor Ort die geltenden Regeln durchsetzen. Bisher zeigt sich China eher großzügig und hat noch nicht Ernst gemacht. Aber im Grunde sind die Rechtsvorschriften schon vorhanden, wenn die chinesische Regierung den Schalter umlegen will. Einen Großteil der Arzneimittelversorgung in unserem Land auf das Vertrauen aufzubauen, das China bisher seine eigenen Gesetze noch nicht umgesetzt hat, könnte man riskant nennen.