Ist die Verordnung von Cannabisblüten medizinisch noch gerechtfertigt?
17.01.2025 - Information & Internet, Apothekenwesen, externe Gremien, Arzneimittelinformation
Stellungnahme der DPhG Fachgruppe „Pharmazeutische Biologie“
Mit der Verfügbarkeit von Cannabis-Extrakten, gibt es aus Sicht der DPhG Fachgruppe „Pharmazeutische Biologie“ zunehmend weniger medizinisch-pharmazeutische Gründe, Cannabisblüten zu verordnen. Standardisierte Extrakte könnten unter Einhaltung üblicher pharmazeutischer Qualitätskriterien sehr viel sicherer und reproduzierbarer zur Verfügung gestellt werden, so wie dies für pflanzliche Wirkstoffe seit langem etabliert ist. Daraus resultiert ein wesentlich besseres Nutzen-Risiko-Verhältnis.
Die Fachgruppe zeigt in ihrer Stellungnahme mehrere Probleme und Risiken bei der medizinischen Verordnung von Cannabisblüten für medizinische Zwecke auf. Diese seien mit der Verfügbarkeit von Extrakten und einer zunehmenden Anzahl an Herstellern jedoch zu überwinden. Die Fachgruppe plädiert dafür, Möglichkeiten zu schaffen, diese Extrakte in geeignete magistral hergestellte Darreichungsformen zu verarbeiten und an Patienten abgeben zu können.
Im Sinne der Patientenversorgung bedarf es nach Ansicht der DPhG daher insbesondere einer Überarbeitung der im Sozialrecht verankerten Verordnungsfähigkeit für Darreichungsformen, die über einfache orale Lösungen hinausgehen und die notwendige Anpassung der Vorgaben für die Preisbildung in der Apotheke in der Hilfstaxe sowie der Arzneimittelpreisverordnung. Mit dieser komplexen Thematik hat sich die Expertenfachgruppe „Medizinischer Cannabis“ der DPhG beschäftigt und alle wesentlichen Aspekte in einer Publikation zusammengetragen.